
Betriebsprüfung durch das Finanzamt

Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.
Steueranwalt
Ganz gleich, ob Gastronom, Handwerker oder Unternehmer – ich bringe Branchenkenntnis, langjährige Erfahrung und eine persönliche Begleitung ein, um Ihre Betriebsprüfung sicher und erfolgreich zu meistern. Gemeinsam finden wir die beste strategische Lösung – präventiv, verteidigend und verhandlungsstark.
Branchenkenntnis
Erfahrung
Persönliche Begleitung
Strategische Lösungen
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Sie stehen vor einer Betriebsprüfung und fragen sich, ob Sie gut vorbereitet sind und ob jemand Ihre Branche versteht?
Ganz gleich, ob Sie Gastronom, Handwerker, Unternehmer oder im Einzelhandel tätig sind – ich bin seit Jahren auf die Begleitung von Betriebsprüfungen spezialisiert und kenne die Herausforderungen Ihrer Branche genau.
Als erfahrener Steueranwalt in Mannheim stehe ich Ihnen kompetent und vertrauensvoll zur Seite. Gemeinsam minimieren wir Risiken und schaffen Sicherheit – von der Vorbereitung bis zur Nachbearbeitung.
Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt, sorgt das bei vielen Unternehmen für Anspannung. Unregelmäßigkeiten in der Buchführung können zu hohen Steuernachzahlungen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. In einigen Fällen sind die wirtschaftlichen Folgen einer solchen Prüfung so gravierend, dass die Existenz des Unternehmens gefährdet sein kann.
Mit einer frühzeitigen und professionellen Vorbereitung lassen sich jedoch Risiken deutlich reduzieren. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Steueranwalt, der sowohl im Steuerrecht als auch im Steuerstrafrecht spezialisiert ist, bietet Unternehmen Sicherheit und Schutz – in jeder Phase der Betriebsprüfung.
Betriebsprüfung durch das Finanzamt: Risiken minimieren, Sicherheit schaffen
Als spezialisierte Kanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim stehen wir Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, Unternehmen nicht nur während einer Betriebsprüfung zu vertreten, sondern sie bereits im Vorfeld optimal auf mögliche Prüfungen vorzubereiten.
Durch eine rechtzeitige Analyse und gezielte Vorbereitung können unerwünschte Hinzuschätzungen und unangenehme Überraschungen bei der Steuerlast vermieden werden. Sollten während oder nach der Betriebsprüfung Streitigkeiten mit dem Finanzamt auftreten, setzen wir Ihre Rechte mit Nachdruck durch – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Beratung vor einer möglichen Betriebsprüfung:
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Wir prüfen Ihre Unterlagen und Prozesse, um potenzielle Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
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Unterstützung nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung: Wir entwickeln eine Strategie, die Ihre Rechte schützt und Risiken minimiert.
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Begleitung während der Betriebsprüfung: Unsere Experten sind an Ihrer Seite, um den Kontakt mit dem Finanzamt zu koordinieren und Ihre Interessen zu vertreten.
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Rechtsschutz nach der Betriebsprüfung: Falls es zu einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt kommt, übernehmen wir Ihre Verteidigung.
Beratung im Vorfeld einer möglichen Betriebsprüfung
Auch wenn das Finanzamt noch keine Betriebsprüfung angekündigt hat, lohnt es sich, frühzeitig die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Anspruch zu nehmen. Gerade in dieser Phase besteht das größte Potenzial, steuerliche und strafrechtliche Risiken zu minimieren. Vorsorge ist hier der Schlüssel.
Als Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim helfe ich Ihnen dabei, ein umfassendes Risikoprofil für Ihr Unternehmen zu erstellen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Unternehmen auf dem Prüfungsplan des Finanzamts landet, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
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Kontrollmitteilungen anderer Finanzämter oder Behörden
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Anonyme oder offene Anzeigen
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Meldungen des zuständigen Veranlagungsbeamten
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Zufallsauswahl
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Betriebsgröße: Größere Unternehmen werden häufiger geprüft als Kleinstbetriebe
Gemeinsam analysieren wir diese Risiken und prüfen die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung für Ihr Unternehmen.
Prüfung Ihrer Unterlagen – Risiken minimieren
Ich nehme Ihr betriebliches Rechnungswesen genau unter die Lupe, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben, bevor der Steuerprüfer aktiv wird. Regelmäßig unterzieht das Finanzamt folgende Dokumente einer besonders kritischen Prüfung:
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Verträge, Beschlüsse und Nachträge
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Rechnungen
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Fahrtenbücher
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Reisekosten, Bewirtungskosten und andere Betriebsausgaben
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Finanzbuchhaltungsdokumente
Eine gründliche Vorbereitung sorgt dafür, dass das Finanzamt keinen Angriffspunkt findet.
Selbstanzeige: Ihre letzte Chance auf Straffreiheit
Noch vor der offiziellen Prüfungsanordnung (§ 196 AO) besteht die Möglichkeit, durch eine strafbefreiende Selbstanzeige drohenden Konsequenzen zu entgehen. Sobald die Prüfungsanordnung jedoch zugestellt wurde, ist dies nicht mehr möglich – stattdessen können Ermittlungen gegen Sie eingeleitet werden.
Als spezialisierter Anwalt im Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim verfüge ich über umfangreiche Erfahrung in der Erstellung wirksamer Selbstanzeigen, die sämtliche formellen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen. Durch meine Expertise biete ich Ihnen die bestmögliche Unterstützung, um Straffreiheit zu erlangen.
Vorgehen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung
Sobald das Finanzamt eine Prüfungsanordnung zustellt, beginnt für viele Unternehmen eine stressige Phase. In diesem Dokument legt das Finanzamt fest, welche Bereiche und Zeiträume der bevorstehenden Betriebsprüfung unterzogen werden.
Typische Inhalte einer Prüfungsanordnung sind:
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Steuerarten: z. B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer.
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Besteuerungszeiträume: meist die letzten drei Kalenderjahre.
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Sachverhalte: spezifische Themen oder Bereiche, die überprüft werden sollen.
Zusätzlich gibt das Finanzamt den Prüfungsbeginn, den Ort der Prüfung und die Namen der Betriebsprüfer bekannt.
Umfassende Überprüfung der Prüfungsanordnung
Als spezialisierter Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim prüfe ich Ihre Prüfungsanordnung umgehend auf mögliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten. Sollte die Anordnung rechtswidrig sein, lege ich für Sie Einspruch ein und stelle, falls notwendig, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Wichtig zu wissen: Ein Einspruch kann die Betriebsprüfung nur in Ausnahmefällen verhindern, z. B. wenn das Finanzamt willkürlich oder schikanös handelt. In den meisten Fällen ist eine gründliche Vorbereitung der Prüfung die effektivste Strategie.
Sorgfältige Planung der Betriebsprüfung
Meine Hauptaufgabe besteht darin, Ihr Unternehmen optimal auf die bevorstehende Prüfung vorzubereiten. Durch meine langjährige Erfahrung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht kenne ich die typischen Problemfelder, die im Rahmen einer Betriebsprüfung auftreten können:
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Scheinselbständigkeit: Wird ein externer Dienstleister als Arbeitnehmer eingestuft, drohen Nachzahlungen für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sowie mögliche strafrechtliche Konsequenzen.
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Hinzuschätzungen wegen Buchführungsfehlern: Besonders bei Betrieben mit hohem Bargeldanteil (z. B. Restaurants) kommt es bei unzureichenden Kassenaufzeichnungen zu Schätzungen, die oft zu erheblichen Nachzahlungen führen. Solche Schätzungen können sowohl hinsichtlich der Befugnis als auch der Höhe angegriffen werden.
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Beschäftigungsverhältnisse mit Auslandsbezug: Bei internationalen Mitarbeitereinsätzen oder der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte können Verstöße gegen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auftreten.
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Ehegattenarbeitsverhältnisse: Die Beschäftigung eines Ehepartners bringt steuerliche Vorteile, wird aber bei Scheingestaltungen steuerlich nicht anerkannt (§ 42 AO).
Meine Maxime: Vorbeugung ist die beste Strategie
Eine frühzeitige Beratung minimiert Risiken und sorgt dafür, dass die Betriebsprüfung für Ihr Unternehmen kein unkalkulierbares Risiko wird. Als erfahrener Anwalt im Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim unterstütze ich Sie in jeder Phase des Verfahrens – von der ersten Ankündigung bis zur Lösung strittiger Fragen.
Kontaktieren Sie mich – Ihre Unterstützung in Mannheim
Lassen Sie keine Zeit verstreichen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Unternehmen, Ihre Branche und Ihre speziellen Herausforderungen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin, um bestens vorbereitet zu sein.
Eine Betriebsprüfung erfordert starke rechtliche Begleitung. Als spezialisierter Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim setze ich meine Erfahrung und mein Verhandlungsgeschick ein, um Ihre Rechte zu schützen und optimale Lösungen zu finden. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung und professionelle Begleitung während des Prüfungsverfahrens.
Begleitung während des Betriebsprüfungsverfahrens
Eine Betriebsprüfung kann für Unternehmen nervenaufreibend sein, vor allem aufgrund der weitreichenden Befugnisse des Finanzamts. Als Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim stehe ich Ihnen während des gesamten Verfahrens zuverlässig zur Seite – vom Einführungsgespräch bis zur Schlussbesprechung.
Ihre Rechte während der Betriebsprüfung – Mein Einsatz für Sie
In der Kommunikation mit dem Steuerprüfer und dem Finanzamt finde ich den richtigen Ton: Fingerspitzengefühl, gepaart mit Durchsetzungskraft, ist entscheidend, um Ihre Rechte und Interessen zu schützen. Sollte es zu rechtswidrigem Verhalten seitens des Betriebsprüfers kommen, wehre ich mich energisch für Sie.
Beispiele für unzulässige Prüfungsmaßnahmen:
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Einseitige Prüfung: Der Prüfer berücksichtigt ausschließlich belastende Umstände (§ 199 Abs. 1 AO).
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Fehlende Unterrichtung: Der Prüfer informiert Sie nicht über festgestellte Sachverhalte und deren steuerliche Konsequenzen (§ 199 Abs. 2 AO).
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Erzwingung strafrechtlich relevanter Aussagen: Es dürfen keine Mitwirkungshandlungen verlangt werden, die zu einer Selbstbelastung führen könnten.
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Unrechtmäßige Einsicht in private Unterlagen: Nur betriebliche Unterlagen dürfen geprüft werden.
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Verweigerung der Schlussbesprechung: Diese ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 201 Abs. 1 AO).
Hinzuschätzungen vermeiden und abwehren
Eines der größten Risiken einer Betriebsprüfung sind Hinzuschätzungen. Diese können entstehen, wenn das Finanzamt Ihre Buchführung als unvollständig oder fehlerhaft ansieht. Besonders Unternehmen mit hohem Bargeldanteil, wie Gastronomiebetriebe oder Einzelhändler, sind davon betroffen.
Mein Ziel: Hinzuschätzungen schon im Ansatz verhindern und rechtswidrige Schätzungen konsequent bekämpfen.
Dazu verfolge ich eine klare Strategie:
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Angriff auf die Rechtsgrundlage der Schätzung: Ich prüfe, ob die Voraussetzungen für eine Schätzung überhaupt gegeben sind.
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Anfechtung der Schätzungshöhe: Falls nötig, setze ich mich gegen die Höhe der Schätzung zur Wehr.
Effektiver Rechtsschutz
Gegen rechtswidrige Prüfungsmaßnahmen biete ich Ihnen umfassenden Rechtsschutz:
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Außergerichtlicher Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
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Einstweiliger Rechtsschutz vor dem Finanzgericht
Rechtssicherheit und Verständigung mit dem Finanzamt
Am Ende der Betriebsprüfung steht für Sie die Rechtssicherheit im Vordergrund. Hier unterstütze ich Sie in mehreren Bereichen:
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Verbindliche Zusagen (§ 204 AO): Ich stelle für Sie einen Antrag, der sicherstellt, dass das Finanzamt keine abweichenden Bewertungen vornimmt.
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Tatsächliche Verständigung: In schwierigen Fällen, in denen Sachverhalte nur mit großem Aufwand geklärt werden könnten, kann eine einvernehmliche Lösung mit dem Finanzamt Zeit, Geld und Nerven sparen.
Vorteile einer tatsächlichen Verständigung:
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Verbindliche Einigung ohne langwierige Streitigkeiten.
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Verhärtungen in der Beziehung zwischen Finanzamt und Unternehmen werden vermieden.
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Zeit- und Kostenersparnis für alle Beteiligten.
Vor Abschluss einer solchen Verständigung berate ich Sie kompetent und achte darauf, dass kein Schuldeingeständnis erfolgt. Gemeinsam erreichen wir das bestmögliche Ergebnis für Ihr Unternehmen.
Jetzt Unterstützung sichern – Ihr Anwalt für Steuerrecht in Mannheim
Betriebsprüfung und Außenprüfung durch das Finanzamt
Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden bedeuten für Unternehmen oft erhebliche finanzielle und zeitliche Belastungen. Die Finanzverwaltung hat grundsätzlich das Recht, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, wie oft und in welchem Umfang Prüfungen durchgeführt werden. Doch auch der Finanzverwaltung sind durch den juristischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Grenzen gesetzt. Unternehmen können sich beispielsweise gegen unverhältnismäßig häufige oder intensive Betriebsprüfungen wehren.
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Welche Arten von Betriebsprüfungen gibt es?
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Wann findet eine Betriebsprüfung statt?
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Betriebsprüfungen mit und ohne Vorankündigung
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Nachteile häufiger Prüfungen und kurzer Prüfungszeiträume
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Ablauf einer Betriebsprüfung
Als erfahrene Kanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim begleiten und verteidigen wir Unternehmen bundesweit bei Betriebsprüfungen und Außenprüfungen. Unsere Anwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater verfügen über langjährige Erfahrung in der strategischen Unterstützung von Unternehmen in sämtlichen Phasen der Betriebsprüfung.
Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie unser Buchungstool oder kontaktieren Sie uns direkt per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Vorabprüfung der Unterlagen: Wir analysieren im Vorfeld die zu prüfenden Dokumente und Sachverhalte, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und Risiken zu minimieren.
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Begleitung während der Betriebsprüfung: Unsere Experten stehen Ihnen während der gesamten Prüfung zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren und rechtliche Konflikte zu vermeiden.
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Prüfung der Unternehmensdaten: Wir prüfen Größen-, Gewinn- und Umsatzklassen sowie Prüfungszeiträume, die die Auswahlkriterien des Finanzamts beeinflussen können.
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Rechtliche Begutachtung: Wir analysieren, ob die Finanzbehörden bei der Planung der Prüfung ihr Ermessen überschreiten, und setzen uns bei Bedarf dagegen zur Wehr.
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Außergerichtliche Verhandlungen: Wir vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden, um den Umfang und Ablauf der Betriebsprüfung in Ihrem Sinne zu gestalten.
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Einspruch und Klageverfahren: Sollten sich aus der Prüfung unrechtmäßige Steuerbescheide ergeben, übernehmen wir Einsprüche und Klagen vor den Finanzgerichten.
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Vertretung im Steuerstrafrecht: Beim Vorwurf der Steuerhinterziehung begleiten wir Sie kompetent und diskret, auch bei der Erstellung von Selbstanzeigen.
Verlässliche Unterstützung bei jeder Phase der Betriebsprüfung
Unsere Maxime ist klar: Vorbereitung und Strategie sind der Schlüssel zum Erfolg. Mit unserem umfassenden Fachwissen und unserer Erfahrung als Kanzlei für Steuerrecht in Mannheim schützen wir Ihre Rechte und minimieren die Risiken, die mit einer Betriebsprüfung verbunden sind.
Unsere Expertise bei Betriebsprüfungen
Als Kanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim vertreten und begleiten wir Unternehmen bei Betriebs- und Außenprüfungen. Unsere spezialisierten Anwälte und Steuerberater unterstützen Sie in allen Phasen des Prüfungsverfahrens, von der Vorbereitung bis zur Nachbearbeitung.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Vorabprüfung der relevanten Unterlagen: Wir analysieren Ihre Dokumente und Sachverhalte, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
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Begleitung der Betriebsprüfung: Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden und stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
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Prüfung der Unternehmensdaten: Analyse von Größen-, Gewinn- und Umsatzklassen sowie der Prüfungszeiträume.
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Rechtliche Bewertung: Wir prüfen, ob die Finanzbehörde ihr Ermessen überschreitet, und setzen uns gegebenenfalls dagegen zur Wehr.
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Vertretung bei Einsprüchen und Klagen: Sollte die Betriebsprüfung zu fehlerhaften Steuerbescheiden führen, übernehmen wir Einsprüche und Gerichtsverfahren.
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Unterstützung im Steuerstrafrecht: Beim Verdacht auf Steuerhinterziehung begleiten wir Sie diskret und kompetent, auch bei Selbstanzeigen.
Welche Arten von Betriebsprüfungen gibt es?
Im Wesentlichen lassen sich Betriebsprüfungen in zwei Kategorien unterteilen:
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Betriebsprüfungen durch das Finanzamt: Hier liegt der Fokus auf der Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung.
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Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung: Diese konzentrieren sich auf die Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge.
Unser Fokus liegt auf der Unterstützung bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt.
Wann findet eine Betriebsprüfung statt?
Für Betriebsprüfungen gibt es keinen festen Turnus. Während Großbetriebe regelmäßig geprüft werden, liegt die Häufigkeit der Prüfungen bei kleinen und mittelständischen Unternehmen im Ermessen der Finanzverwaltung.
Großbetriebe werden häufig jährlich geprüft. Allerdings kann es auch hier sinnvoll sein, mehrere Veranlagungszeiträume in einer einzigen Prüfung zusammenzufassen, um Aufwand und Kosten zu reduzieren.
Betriebsprüfungen mit und ohne Vorankündigung
Betriebsprüfungen können sowohl mit Vorankündigung als auch unangekündigt stattfinden:
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Außenprüfung (mit Vorankündigung): Betrifft sämtliche Steuerarten, wie Lohnsteuer und Umsatzsteuer.
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Sonderprüfungen (ohne Vorankündigung): Dazu zählen Kassennachschau, Lohnsteuernachschau und Maßnahmen der Steuerfahndung.
Wichtig: Sobald Sie von einer Betriebsprüfung erfahren, sollten Sie unverzüglich einen Experten, wie einen Fachanwalt für Steuerrecht in Mannheim, hinzuziehen. Dies gilt sowohl für angekündigte Prüfungen als auch für unangekündigte Besuche der Steuerfahndung.
Ablauf einer Betriebsprüfung
Der Verlauf und der Umfang einer Betriebsprüfung werden durch die Betriebsprüfungsanordnung festgelegt. Die Finanzbehörde hat hierbei ein relativ großes Ermessen. Nach Abschluss der Prüfung werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst, der als Grundlage für geänderte Steuerbescheide dient. Diese neuen Bescheide können durch Rechtsmittel angefochten werden.
Unser Service bei Betriebsprüfungen
Als erfahrene Kanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim stehen wir Ihnen in allen Phasen der Betriebsprüfung zur Seite.
Wir bieten:
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Prüfung der Betriebsprüfungsanordnung: Analyse der Rechtmäßigkeit und potenzieller Fehler.
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Begleitung während der Prüfung: Wir vertreten Ihre Interessen und wahren Ihre Rechte.
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Strategische Lösungen: Unterstützung bei tatsächlichen Verständigungen und Verhandlungen mit der Finanzverwaltung.
Einspruch und Klageverfahren: Vertretung vor Finanzbehörden und Gerichten.
Nachteile häufiger Betriebsprüfungen und kurzer Prüfungszeiträume
Häufige Betriebsprüfungen können das operative Geschäft erheblich beeinträchtigen. Insbesondere wenn:
Geschäftsleitung und Personal für die Prüfung abgestellt werden müssen.
Räume und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Kosten für Steuerberater und rechtliche Beratung anfallen.
Eine Zusammenfassung mehrerer Prüfungszeiträume kann den Aufwand für Unternehmen deutlich reduzieren und wiederkehrende Diskussionen mit dem Finanzamt vermeiden.
Rechtsstreitigkeiten vermeiden – frühzeitig handeln
Um Rechtsstreitigkeiten und finanzielle Belastungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits nach Bekanntgabe der Betriebsprüfung einen erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater einzuschalten.
Ein solcher Experte bringt nicht nur fundierte Fachkenntnisse und Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung mit, sondern verfügt auch über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Betriebsprüfern und den spezifischen Abläufen der Prüfung. Durch eine vorausschauende Beratung werden Sie zudem frühzeitig über mögliche steuerliche Konsequenzen informiert. Dies ermöglicht es, Streitigkeiten bereits vor Erlass eines geänderten Steuerbescheides aus dem Weg zu räumen.
Ihr Ansprechpartner für Betriebsprüfungen in Mannheim
Eine Betriebsprüfung erfordert erfahrene rechtliche Begleitung. Als Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim unterstütze ich Sie dabei, Risiken zu minimieren, Ihre Rechte zu wahren und eine effiziente Lösung zu erzielen.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – telefonisch, per E-Mail. Wir sind für Sie da, wenn es darauf ankommt.
Beratung vor einer möglichen Betriebsprüfung:
Wir prüfen Ihre Unterlagen und Prozesse, um potenzielle Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
-
Unterstützung nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung: Wir entwickeln eine Strategie, die Ihre Rechte schützt und Risiken minimiert.
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Begleitung während der Betriebsprüfung: Unsere Experten sind an Ihrer Seite, um den Kontakt mit dem Finanzamt zu koordinieren und Ihre Interessen zu vertreten.
-
Rechtsschutz nach der Betriebsprüfung: Falls es zu einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt kommt, übernehmen wir Ihre Verteidigung.