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Richtertisch

Durchsuchung

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Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.

Steueranwalt

Plötzlich vor der Tür: Steuerfahnder, Polizisten und ein Durchsuchungsbeschluss. Ihre eigene Wohnung, Ihr sicherer Ort, ist plötzlich Schauplatz staatlicher Ermittlungen. Was tun? Wie bleiben Sie ruhig und schützen Ihre Rechte

Strategische Verteidigung

Langjährige Erfahrung

Fingerspitzengefühl

Durchsetzungskraft

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Die Wohnung: Ein geschützter Rückzugsort


Die eigene Wohnung genießt nach Artikel 13 Grundgesetz (GG) besonderen Schutz. Dieser Schutz erstreckt sich auf:

Alle nicht allgemein zugänglichen Räume (Wohnungen, Hotelzimmer, Wohnwagen, Hausboote).


Räume, die zu Arbeitszwecken genutzt werden (Büros, Werkstätten, Garagen).
 

In diese geschützte Privatsphäre darf der Staat nur unter klar definierten Bedingungen eingreifen.

 

Dazu zählen Durchsuchungen, die:

  • Nur mit richterlicher Anordnung oder bei Gefahr im Verzug durch die Staatsanwaltschaft erfolgen dürfen.

  • Auf einem rechtskräftigen Durchsuchungsbeschluss basieren müssen.

Der Durchsuchungsbeschluss:

 

Ihre Rechte und mögliche Fehler
 

  • Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss muss bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Anfangsverdacht: Es müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen (§ 152 Abs. 2 StPO).

  • Verhältnismäßigkeit: Die Maßnahme muss in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Tatvorwurfs stehen.

  • Klarheit: Der Beschluss muss den Vorwurf, den betroffenen Sachverhalt und das Ziel der Durchsuchung klar benennen.

 

Fehlerquellen im Durchsuchungsbeschluss:

Unklare oder allgemeine Formulierungen ohne konkreten Tatverdacht.


Standardisierte Klauseln, die auf mangelnde individuelle Prüfung hinweisen.


Missachtung der Verhältnismäßigkeit, z. B. wenn weniger einschneidende Maßnahmen (z. B. schriftliche Anfragen) möglich gewesen wären.

 

Ablauf einer Durchsuchung


Die Steuerfahnder sind meist gut vorbereitet:

  • Vorbereitung: Akten, Pläne und mögliche Schwachstellen sind den Beamten bekannt. Beobachtungen und Ermittlungen im Vorfeld gehören oft dazu.

  • Durchführung: Meist klingelt ein Beamter an der Tür und präsentiert den Durchsuchungsbeschluss. Nach kurzer Einleitung beginnt die Durchsuchung.

  • Beschlagnahmung: Relevante Unterlagen, elektronische Geräte oder andere Beweismittel werden gesammelt und mitgenommen.

Verhalten während der Durchsuchung
 

Was Sie tun sollten:

 

  • Ruhe bewahren: Weder Diskussionen noch Widerstand helfen.

  • Durchsuchungsbeschluss prüfen: Lesen Sie den Beschluss sorgfältig. Achten Sie auf Vorwurf, Ziel und Umfang der Durchsuchung.

  • Rechtsbeistand anrufen: Sie haben das Recht, Ihren Anwalt zu verständigen. Ein Telefonverbot ist rechtswidrig.

  • Schweigen: Machen Sie keine Aussagen zu den Vorwürfen. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

  • Protokollieren: Notieren Sie, wer teilnimmt, welche Fragen gestellt werden, und dokumentieren Sie die beschlagnahmten Gegenstände.

    Was Sie vermeiden sollten:
    Widerstand leisten: Dies kann zusätzliche Konsequenzen nach sich ziehen.
    Aussagen machen: Selbst harmlose Kommentare können später belastend wirken. 

Rechtsmittel gegen den Durchsuchungsbeschluss


Mögliche Schritte:
Beschwerde nach § 304 StPO: Gegen richterliche Anordnungen (z. B. den Durchsuchungsbeschluss). Keine Frist und kostenfrei.


Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 98 Abs. 2 StPO: Gegen Beschlagnahmungen und Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung.


Dienstaufsichtsbeschwerde: Gegen das Verhalten von Beamten während der Durchsuchung.


Verfassungsbeschwerde: Gegen ablehnende Entscheidungen durch Gerichte.
 

Wichtige Hinweise
Gefahr im Verzug: In Steuerstrafsachen ist dieser Ausnahmefall selten gegeben, da steuerliche Ermittlungen oft langfristig geplant sind.
Rechtswidrigkeit prüfen: Ein Durchsuchungsbeschluss ist angreifbar, wenn die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde oder der Anfangsverdacht nicht hinreichend begründet ist.
Schutz Ihrer Rechte: Fehler im Durchsuchungsbeschluss können unter Umständen zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Fazit: Ihr Schutz bei Durchsuchungen


Eine Durchsuchung ist ein massiver Eingriff in Ihre Grundrechte. Durch besonnenes Verhalten und rechtliche Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht unterstütze ich Sie:

Vorbereitung: Prüfung Ihrer Unterlagen und Beratung im Vorfeld.
Soforthilfe: Begleitung während der Durchsuchung.


Rechtsmittel:

Anfechtung unrechtmäßiger Maßnahmen.

Durchsuchung und Beschlagnahme durch die Steuerfahndung

 

  • Rechte, Pflichten, Strategie – Erste Hilfe


Durchsuchungen im Privathaus oder Betrieb sowie die Beschlagnahme von Unterlagen und Daten stellen einen tiefen Eingriff in die Rechte der Betroffenen dar. Eine professionelle Begleitung schützt Ihre Rechte, minimiert Risiken und bietet gezielte Strategien für eine optimale Verteidigung – während und nach der Durchsuchung.

Warum kommt die Steuerfahndung?


Selbst steuerehrliche Bürger und Unternehmer können ins Visier der Steuerfahndung geraten.

 

Die häufigsten Gründe für Durchsuchungen sind:

 

  • Kontrollmitteilungen: Informationen aus anderen Ermittlungsverfahren oder von Betriebsprüfungen.

  • Anonyme Anzeigen: Häufig von ehemaligen Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder Ex-Partnern.

  • Betriebsprüfungen: Feststellungen bei Prüfungen können Anstoß für Ermittlungen sein.

  • Kontenabfragen: Verdächtige Kontobewegungen können zur Einleitung eines Verfahrens führen.

 

Bereits ein Anfangsverdacht einer Steuerstraftat reicht aus, um einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken. Dieser Verdacht muss jedoch konkret auf Tatsachen beruhen – bloße Vermutungen genügen nicht.

Was können, dürfen, sollen und müssen Sie tun?


Wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht, kommt es auf Ihr Verhalten an, um weitere Probleme zu vermeiden:

 

  • Ruhe bewahren und Rechtsbeistand kontaktieren

  • Rechtsanwalt/Steuerberater mit Spezialisierung auf Steuerstrafrecht einschalten.

 

Ihr Anwalt prüft den Durchsuchungsbeschluss und schützt Ihre Rechte.

Durchsuchungsbeschluss prüfen
Lassen

 

Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Prüfen Sie, ob der Beschluss § 102 StPO als Grundlage nennt.


Den genauen Tatvorwurf sowie die Beweismittel benennt. Innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt wurde.
 

Identität der Beamten feststellen


Verlangen Sie die Vorlage von Dienstausweisen der Beamten, insbesondere des leitenden Fahnders.


Notieren Sie Namen und Dienststellen der Beamten.


Mitwirkung nur im Einzelfall. Sie sind nicht verpflichtet, Unterlagen oder Datenträger freiwillig herauszugeben. Kooperation kann jedoch sinnvoll sein, um z. B. Zufallsfunde oder die Beschädigung von Eigentum (z. B. Tresoren) zu verhindern.


Schweigen ist Gold


Keine Aussagen machen: Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Erklärungen oder Rechtfertigungen können später, nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt, erfolgen.
 

Beschlagnahmeprotokoll und Kopien verlangen


Lassen Sie sich ein Beschlagnahmeprotokoll aushändigen.
Fordern Sie bei wichtigen Unterlagen Kopien an, um Ihren laufenden Geschäftsbetrieb nicht zu gefährden.

 

Beschlagnahme und Steuerfahndung:

 

Rechte während der Beschlagnahme
 

Die Steuerfahndung darf nur Gegenstände beschlagnahmen, die im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt sind oder die unmittelbar mit der Straftat in Zusammenhang stehen.


Eine unrechtmäßige Beschlagnahme kann im Nachgang angefochten werden.
 

Pflichten der Fahndung

 

  • Erstellung eines Beschlagnahmeverzeichnisses.

  • Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

  • Rückgabe unrechtmäßig beschlagnahmter Gegenstände.

 

Unsere Expertise bei Durchsuchung und Beschlagnahme


Als spezialisierte Kanzlei für Steuerstrafrecht bieten wir:

 

  • Bundesweite Vertretung in Steuerstrafverfahren.

  • Begleitung während Durchsuchungen und Beschlagnahmen.

  • Präventive Beratung zur Vermeidung von Steuerfahndungsmaßnahmen.

  • Unterstützung bei der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige.

 

Unsere erfahrenen Fachanwälte, Steuerberater und Strafverteidiger unterstützen Sie in Hamburg, Berlin, Frankfurt, München und Köln.


 

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Strategische Verteidigung im Steuerstrafverfahren

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Höchstpersönliche Begleitung durch das Strafverfahren

Steuerhinterziehung ist nicht nur ein rechtlicher Begriff, sondern oft ein Schockmoment. Mein Ziel ist es, Sie in dieser schwierigen Zeit zu schützen und Ihnen mit rechtlicher Expertise und diskretem Vorgehen eine klare Perspektive zu geben.

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Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.

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