
Selbstanzeige

Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.
Steueranwalt
Die Selbstanzeige ist der rechtlich fundierte Weg zu einem unbelasteten Neuanfang – hin zur Straffreiheit und einer sicheren Zukunft. Mit meiner langjährigen Erfahrung und Expertise im Steuerstrafrecht erhalten Sie bei mir die optimale Beratung. Ich erkenne alle Risiken, löse Unsicherheiten auf und setze Ihre Rechte durch – diskret, professionell und zielgerichtet.
Strategische Verteidigung
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Selbstanzeige Steuern: Fundierter Weg zur Straffreiheit
Strafbefreiung mit erfahrenen Experten
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist der Weg zu einem unbelasteten Neuanfang. Sie bietet Menschen, die eine Steuerhinterziehung begangen haben, die Chance, ohne strafrechtliche Folgen wieder in die Steuerlegalität zurückzukehren. Dabei sind jedoch präzise Angaben, ein rechtzeitiges Handeln und die Einhaltung aller formalen Voraussetzungen essenziell.
Ein Fehler – sei es in der Planung, der Erstellung oder der Abgabe der Selbstanzeige – kann fatale Konsequenzen haben. Beispiele wie der Fall Hoeneß zeigen, wie wichtig eine fachkundige Begleitung durch erfahrene Experten ist. Vertrauen Sie auf unsere Kanzlei: Mit unserer Doppelqualifikation als Rechtsanwälte und Steuerberater sowie unserer Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Selbstanzeigen stehen wir Ihnen zur Seite – diskret, professionell und mit klarer Zielsetzung.
Anlass für eine Selbstanzeige beim Finanzamt
Eine Selbstanzeige wird oft durch ein erhöhtes Entdeckungsrisiko ausgelöst. Typische Anlässe sind:
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Angekündigte Betriebsprüfungen: sowohl im eigenen Betrieb als auch bei Geschäftspartnern.
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Mitwissende Mitarbeiter oder Angehörige: Konflikte mit Angestellten, Kündigungen oder Trennungen führen häufig zu anonymen Hinweisen an die Steuerbehörden.
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Digitalisierung und Datenabgleich: Das engmaschige Fahndungsnetz durch moderne Technologien, der Austausch von Informationen zwischen Ländern und das aufgeweichte Bankgeheimnis erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung massiv.
Inhaltliche Anforderungen an eine Selbstanzeige
Für eine wirksame Selbstanzeige gilt:
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Vollständigkeit: Alle relevanten Angaben zu unverjährten Steuerstraftaten müssen gemacht werden.
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Exaktheit: Falsche oder unvollständige Angaben können die Wirksamkeit der Selbstanzeige gefährden.
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Rückwirkende Offenlegung: Angaben müssen regelmäßig die letzten zehn Jahre umfassen.
Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann dazu führen, dass keine Straffreiheit eintritt – ein Risiko, das durch professionelle Unterstützung vermieden werden kann.
Für welche Steuern kann eine Selbstanzeige eingereicht werden?
Die Selbstanzeige kann für alle Steuerarten erfolgen, z. B.:
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Einkommensteuer
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Umsatzsteuer
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Erbschaft- und Schenkungsteuer
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Kapitalertragsteuer (z. B. für Auslandskonten)
Unsere Experten analysieren individuell, welche Steuerarten betroffen sind, und stellen sicher, dass alle relevanten Angaben in die Selbstanzeige aufgenommen werden.
Keine strafbefreiende Selbstanzeige bei Sperrgrund
Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn:
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Tatentdeckung: Die Behörde bereits Kenntnis von der Steuerhinterziehung hat.
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Prüfung oder Fahndung: Betriebsprüfungen oder steuerliche Ermittlungen begonnen haben.
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Sperrgründe: Besonders schwere Steuerhinterziehungen vorliegen oder bestimmte Schwellenwerte überschritten sind.
Nachzahlungspflicht des Selbstanzeigers
Die Straffreiheit erfordert nicht nur die vollständige Offenlegung, sondern auch die rechtzeitige Zahlung:
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Der hinterzogene Steuerbetrag.
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Zinsen gemäß § 233a AO.
Gegebenenfalls ein Zuschlag nach § 398a AO bei Beträgen über 25.000 EUR.
Erfolgsaussichten einer Selbstanzeige
Die Selbstanzeige ist in Deutschland ein bewährtes Instrument, um vergangene Steuervergehen zu bereinigen. Sie bietet die Möglichkeit, eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden und einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen.
Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass die Selbstanzeige ordnungsgemäß erstellt wird, alle Risiken frühzeitig erkannt werden und Sie sich sicher auf Straffreiheit verlassen können.
Unsere Expertise bei Selbstanzeigen
Als Kanzlei für Steuerstrafrecht vertreten wir Sie bundesweit bei den Themen Steuerhinterziehung und Selbstanzeige.
Unsere Experten bieten:
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Beratung zur Selbstanzeige: Klärung Ihrer Chancen und Risiken.
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Prüfung der Verfolgbarkeit: Analyse der Verjährung und der Möglichkeit einer wirksamen Selbstanzeige.
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Erstellung und Einreichung: Präzise Formulierung Ihrer Selbstanzeige.
Vertretung vor Behörden und Gerichten: Unterstützung bei der Kommunikation mit Finanzamt und Steuerfahndung.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser interdisziplinäres Team aus Fachanwälten, Steuerberatern und Strafverteidigern. Buchen Sie jetzt einen Beratungstermin und gehen Sie den ersten Schritt in Richtung Straffreiheit!
Selbstanzeige – Der Weg zur Straffreiheit
Die Selbstanzeige ermöglicht es Ihnen, bei Steuerhinterziehung straffrei zu bleiben – ein fundierter Weg, um Ihre steuerliche Vergangenheit zu bereinigen und einen unbelasteten Neuanfang zu wagen. Doch dieser Schritt ist an klare Voraussetzungen gebunden und erfordert höchste Präzision. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um alle Anforderungen zu erfüllen und Risiken zu vermeiden.
Die Selbstanzeige ist ein mächtiges Instrument zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen bei Steuerhinterziehung. Allerdings ist sie rechtlich komplex und an strenge Voraussetzungen gebunden. Änderungen im Selbstanzeigerecht, insbesondere durch die Reformen zum 01.01.2015 und die fortlaufende Rechtsprechung, haben die Anforderungen erheblich verschärft. Eine individuelle und kompetente Beratung ist daher unverzichtbar.
Wann wirkt eine Selbstanzeige strafbefreiend?
Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige tritt nur ein, wenn:
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Kein Sperrgrund vorliegt: Die Selbstanzeige muss erfolgen, bevor die Steuerhinterziehung entdeckt wurde und der Täter davon Kenntnis hatte oder bei verständiger Würdigung der Sachlage mit der Entdeckung rechnen musste (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a, c AO).
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Rechtzeitigkeit: Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn bereits eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben oder ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung erschienen ist.
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Korrekte und vollständige Angaben: Die Angaben müssen vollständig und korrekt sein, sodass die Steuerbehörden die hinterzogene Steuer ohne zusätzliche Ermittlungen berechnen können.
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Ausnahme: Leichtfertige Steuerverkürzung
Anders als bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung kann bei leichtfertiger Steuerverkürzung eine Selbstanzeige noch bis zur Bekanntgabe eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wirksam sein.
Grenzen der Selbstanzeige:
Die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige endet, wenn der hinterzogene Steuerbetrag pro Tat 25.000 Euro übersteigt (§ 371 Abs. 2 Nr. 3 AO). In solchen Fällen sieht § 398a AO vor, dass von der Strafverfolgung abgesehen wird, wenn:
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Ein gestaffelter Zuschlag zugunsten der Staatskasse entrichtet wird: 10 % Zuschlag bei Beträgen bis 100.000 Euro. 15 % Zuschlag bei Beträgen bis 1.000.000 Euro. 20 % Zuschlag bei Beträgen über 1.000.000 Euro.
Herausforderungen durch die Neuregelungen
Die Reform des Selbstanzeigerechts hat insbesondere für anschlussgeprüfte Unternehmer, Großbetriebe und international verbundene Unternehmen die Möglichkeit einer Selbstanzeige erheblich eingeschränkt. Die Bekanntgabe von Prüfungsanordnungen durch einfachen Brief (statt Zustellung per Postzustellungsurkunde) erhöht zudem die Unsicherheit, wann der Sperrgrund eintritt.
Fehlerhafte Selbstanzeigen:
Eine fehlerhafte oder unvollständige Selbstanzeige hat keine strafbefreiende Wirkung. Sie kann jedoch im Rahmen eines Strafverfahrens strafmildernd berücksichtigt werden.
Unsere Expertise bei Selbstanzeigen
Wir begleiten Sie bei jeder Phase der Selbstanzeige:
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Prüfung der Voraussetzungen: Wir prüfen, ob und wann eine Selbstanzeige in Ihrem Fall möglich ist.
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Erstellung und Einreichung: Wir erstellen rechtssichere und vollständige Selbstanzeigen, die alle Anforderungen erfüllen.
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Verhandlung mit den Behörden: Wir übernehmen die Kommunikation mit Finanzamt, Steuerfahndung und Gericht.
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Nachzahlung und Zuschläge: Wir unterstützen Sie bei der Schaffung der erforderlichen finanziellen Liquidität und klären alle betriebswirtschaftlichen Fragen.
Verlassen Sie sich auf unsere jahrzehntelange Erfahrung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht, um Ihre steuerliche Vergangenheit sicher und diskret zu bereinigen.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine vertrauliche Erstberatung.
Strategische Verteidigung im Steuerstrafverfahren
Langjährige Erfahrung in Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Höchstpersönliche Begleitung durch das Strafverfahren
Steuerhinterziehung ist nicht nur ein rechtlicher Begriff, sondern oft ein Schockmoment. Mein Ziel ist es, Sie in dieser schwierigen Zeit zu schützen und Ihnen mit rechtlicher Expertise und diskretem Vorgehen eine klare Perspektive zu geben.

Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.
Steueranwalt