
Steuerhinterziehung

Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.
Steueranwalt
Der Moment, in dem die Steuerfahndung vor der Tür steht, ist oft der Beginn eines Albtraums. Doch Sie sind nicht allein: Mit präziser Verteidigung, diskretem Vorgehen und tiefem Verständnis für das Steuerstrafrecht stehe ich fest an Ihrer Seite – für eine faire Lösung und den Schutz Ihrer Rechte.
Strategische Verteidigung
Langjährige Erfahrung
Fingerspitzengefühl
Durchsetzungskraft
Termin vereinbaren - Jetzt Kontakt aufnehmen
Steuerstrafrecht – Wenn die Steuerfahndung kommt
Das Steuerstrafrecht ist ein hochsensibles Gebiet, das nicht nur rechtliches Fachwissen, sondern auch taktisches Geschick erfordert. Ob durch eine Betriebsprüfung, anonyme Anzeigen oder Fehler in der Steuererklärung – der Vorwurf der Steuerhinterziehung kann jeden treffen.
Typische Auslöser für Steuerstrafverfahren:
-
Fehlerhafte oder verspätete Steuererklärungen.
-
Nicht angemeldete Einkünfte (z. B. Erbschaften, Schenkungen, Kapitaleinkünfte).
-
Fehlende Anmeldung einfuhrabgabepflichtiger Waren.
-
Steuerliche Unregelmäßigkeiten durch Softwarefehler oder Unwissenheit.
Das Problem: Schon der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar, und eine Konfrontation mit der Steuerfahndung kann existenzbedrohende Auswirkungen haben.
Straftaten im Steuerrecht – Risiken und Konsequenzen
Straftaten im Steuerrecht werden nach der Abgabenordnung (AO) und dem Strafgesetzbuch (StGB) streng geahndet:
-
Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Freiheits- oder Geldstrafe je nach Schwere des Falls.
-
Besonders schwere Steuerhinterziehung: Verjährung erst nach 10 Jahren (§ 376 AO).
-
Zollordnungswidrigkeiten: Geldbußen für Verstöße im Zollbereich.
Selbst scheinbar harmlose Fehler, wie die unvollständige Abgabe einer Steuererklärung, können schwerwiegende Folgen haben.
Selbstanzeige – Der Weg zur Straffreiheit
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§ 371 AO). Doch Vorsicht: Die Anforderungen sind hoch, und Fehler können Straffreiheit verhindern.
Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige:
-
Vollständige und umfassende Angaben aller unverjährten Steuerstraftaten.
-
Lückenlose Offenlegung steuerlich relevanter Vorgänge.
-
Erfüllung aller formalen und inhaltlichen Anforderungen.
Eine Selbstanzeige sollte niemals ohne die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts erfolgen. Als Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim berate ich Sie diskret und zielgerichtet, um Straffreiheit zu erreichen.
Ihre Verteidigung im Steuerstrafrecht
Wenn Sie mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert sind, brauchen Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. Ich unterstütze Sie mit:
-
Analyse der Vorwürfe: Prüfung, ob der Tatbestand der Steuerhinterziehung tatsächlich erfüllt ist.
-
Verteidigung vor den Finanzbehörden: Zielgerichtete Kommunikation mit Steuerfahndung und Finanzamt.
-
Strategische Prozessführung: Vertretung vor Strafgerichten und Finanzgerichten.
-
Beratung bei Selbstanzeigen: Erstellung rechtskonformer und vollständiger Selbstanzeigen.
Ihr Anwalt in Mannheim – Diskret und erfahren
Als erfahrener Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim unterstütze ich Sie bei:
-
Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung und Zollverstößen.
-
Strafbefreienden Selbstanzeigen und Verhandlungen mit der Finanzverwaltung.
-
Verteidigung in Verfahren vor Straf- und Finanzgerichten.
Kontaktieren Sie mich noch heute für eine unverbindliche Erstberatung. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die Ihre Rechte schützt und Ihre Interessen wahrt.
Ihr Anwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht in Mannheim
Strategische Verteidigung im Steuerstrafverfahren
Langjährige Erfahrung in Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Höchstpersönliche Begleitung durch das Strafverfahren
Steuerhinterziehung ist nicht nur ein rechtlicher Begriff, sondern oft ein Schockmoment. Mein Ziel ist es, Sie in dieser schwierigen Zeit zu schützen und Ihnen mit rechtlicher Expertise und diskretem Vorgehen eine klare Perspektive zu geben.

Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.
Steueranwalt
§ 370 AO – Die rechtliche Grundlage der Steuerhinterziehung
Die vorsätzliche Steuerhinterziehung ist im § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Doch wer glaubt, dass hier alle Einzelfälle der Steuerhinterziehung aufgelistet sind, wird enttäuscht sein. § 370 AO ist eine sogenannte Blankettnorm, die nur die Grundstruktur der Steuerhinterziehung vorgibt. Die konkreten Tatbestandsmerkmale ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen, gegen die vorsätzlich verstoßen wurde.
Was bedeutet das?
Blankettnorm: § 370 AO beschreibt lediglich die Grundsätze der Steuerhinterziehung, also das aktive Tun oder Unterlassen sowie den Vorsatz.
Einzelsteuergesetze: Die Details der jeweiligen Steuerpflicht (z. B. Umsatzsteuer, Einkommensteuer) werden durch die entsprechenden Steuergesetze definiert.
Die Steuerhinterziehung entsteht also durch das Zusammenwirken von § 370 AO und den spezifischen Steuergesetzen, die die Blankettnorm ausfüllen.
Wie wird Steuerhinterziehung rechtlich verfolgt?
In Strafbefehlen und Strafurteilen zu steuerstrafrechtlichen Sachverhalten wird immer § 370 AO in Verbindung mit dem jeweiligen Einzelsteuergesetz genannt. Dies entspricht den Anforderungen des Grundgesetzes an die Bestimmtheit von Strafgesetzen nach Art. 103 Abs. 2 GG.
Beispiele:
Unterlassene Umsatzsteueranmeldung: Verstoß gegen die Umsatzsteuergesetze in Verbindung mit § 370 AO.
Falsche Angaben in der Einkommensteuererklärung:
Kombination aus Einkommensteuergesetz und § 370 AO.
Sinngemäß besagt § 370 AO:
Wer vorsätzlich gegen die steuerlichen Erklärungspflichten oder Behandlungspflichten verstößt, macht sich strafbar. Die Strafnorm wird sozusagen "vor die Klammer gezogen", während die einzelnen Steuergesetze die Klammer füllen.
Warum ist eine kompetente Verteidigung wichtig?
Die Komplexität des Steuerrechts macht eine Verteidigung ohne spezialisiertes Wissen riskant. Als Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim prüfe ich:
-
Die Vorwürfe: Sind die Tatbestandsmerkmale tatsächlich erfüllt?
-
Die rechtliche Grundlage: Wurde § 370 AO korrekt mit den Einzelsteuergesetzen verknüpft?
-
Verfahrensfehler: Entsprechen Ermittlungen und Strafbefehle den gesetzlichen Anforderungen?
Vorsatz und Höhe der Steuerverkürzung
Die Strafbarkeit setzt Vorsatz voraus, der alle Tatbestandsmerkmale umfassen muss:
-
Vorsätzliche Falschangaben in der Steuererklärung.
-
Vorstellung über die ungefähre Höhe der Steuerverkürzung.
Wird die Steuerverkürzung höher als erwartet, fehlt möglicherweise der Vorsatz für den übersteigenden Betrag.
Ihre Verteidigung bei Steuerhinterziehung
Als erfahrener Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim unterstütze ich Sie mit:
-
Prüfung der Vorwürfe: Sind die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung erfüllt?
-
Verteidigung vor Behörden und Gerichten: Effektive Strategien gegen Steuerfahndung und Finanzbehörden.
Beratung bei strafbefreienden Selbstanzeigen: Vermeidung von Strafbarkeit durch rechtskonforme Offenlegung.
Steuerhinterziehung – Ein rechtlicher Überblick und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten
Der Begriff Steuerhinterziehung ist im deutschen Recht durch § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Diese Norm ist jedoch eine sogenannte Blankettnorm, was bedeutet, dass sie nur den Rahmen vorgibt, während die konkreten Verhaltensweisen, die strafbar sind, aus den jeweiligen Einzelsteuergesetzen abgeleitet werden.
Was bedeutet das konkret?
§ 370 AO beschreibt die Grundstruktur: Vorsätzliche Verletzung von Steuerpflichten.
Einzelsteuergesetze füllen die Norm aus: Die genauen Tatbestände ergeben sich aus Vorschriften wie dem Einkommensteuergesetz oder dem Umsatzsteuergesetz.
Ein Beispiel: Werden steuerlich relevante Tatsachen in der Einkommensteuererklärung absichtlich falsch dargestellt, liegt ein Verstoß gegen § 370 AO in Verbindung mit dem Einkommensteuergesetz vor.
Folgen bei Nichtigkeit eines Steuergesetzes
Ist ein Steuergesetz verfassungswidrig oder nichtig, entfällt auch die Strafbarkeit bei Verstößen gegen diese Norm. Da § 370 AO und das jeweilige Steuergesetz zusammenwirken, führt die Nichtigkeit eines Steuergesetzes dazu, dass keine Grundlage für die Bestrafung mehr besteht. Dies entspricht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot aus Art. 103 Abs. 2 GG.
Strafbarkeit von Beratern – Beihilfe und Anstiftung
Auch Steuerberater und Rechtsanwälte können strafrechtlich belangt werden, wenn sie aktiv oder psychologisch zur Steuerhinterziehung beitragen. Voraussetzung ist jedoch der sogenannte doppelte Gehilfen- oder Anstiftervorsatz:
Wissen oder bedingter Vorsatz, dass der Mandant eine Steuerhinterziehung plant.
Tathilfe oder Förderung der Tat, etwa durch Beratung oder Zustimmung.
Grenzen der Beratung:
Die Erklärung der Rechtslage und die Aufklärung über strafrechtliche Konsequenzen sind keine Beihilfe.
Es ist erlaubt und erforderlich, die Grenze zwischen legaler Steuervermeidung und illegaler Steuerhinterziehung aufzuzeigen.
Beispiel:
Ein Bankberater, der einem Kunden empfiehlt, Geld ins Ausland zu transferieren, um es dem deutschen Fiskus zu entziehen, begeht möglicherweise eine Anstiftung zur Steuerhinterziehung (§ 26 StGB). Liegen jedoch außensteuerliche Gründe vor, kann diese Handlung legitim sein.
Steuerhinterziehung als „Jedermannsdelikt“
Nach § 370 AO kann grundsätzlich jeder Täter einer Steuerhinterziehung sein, auch wenn er selbst keine Steuerpflicht hat.
Dazu gehören beispielsweise:
-
Geschäftsführer und Prokuristen.
-
Steuerberater und Rechtsanwälte.
-
Finanzbeamte.
Tatbegehung durch Unterlassen:
Die Verletzung von Erklärungspflichten oder die Abgabe unvollständiger Steuererklärungen ist strafbar, wenn dadurch die Steuerlast absichtlich gesenkt wird.
Ihr Ansprechpartner in Mannheim – Handeln Sie jetzt!
Steuerhinterziehung ist ein ernstes Thema, das fundierte rechtliche Expertise erfordert. Lassen Sie sich von mir beraten und vertreten, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung zu finden.
Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung – Ihr Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim.
Aufgriffsanlässe der Steuerfahndung – Wie kommt es zu Ermittlungen?
Was sind Aufgriffsanlässe der Steuerfahndung?
Die Steuerfahndung wird aktiv, wenn ein sogenannter Aufgriffsanlass besteht – das heißt, wenn konkrete Hinweise auf steuerliche Unregelmäßigkeiten oder Verstöße vorliegen. Diese Anlässe können vielfältig sein und reichen von technischen Auffälligkeiten bis hin zu anonymen Anzeigen.
Auffälligkeiten in elektronischen Steuererklärungen
Moderne Steuerverwaltungen setzen auf automatisierte Prüfverfahren, um eingereichte Steuererklärungen und Bilanzen auf Plausibilität zu überprüfen. Auffällige Kennzahlen, Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr oder ungewöhnliche Relationen werden auf sogenannten Fehlerhinweislisten erfasst.
Mögliche Schritte:
-
Nachfragen beim Steuerpflichtigen: Der Sachbearbeiter stellt gezielte Fragen, um die Auffälligkeiten zu klären.
-
Vorschlag zur Betriebsprüfung (BP): Die Betriebsprüfung wird beauftragt, den Fall genauer zu untersuchen.
-
Einbindung der Steuerfahndung: Wenn sich ein starker Anfangsverdacht ergibt, übernimmt die Steuerfahndung den Fall.
In vielen Fällen wird zunächst eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder eine Lohnsteuer-Sonderprüfung vorgeschaltet, um den Sachverhalt vorab zu klären.
Fremdanzeigen – Der häufigste Aufgriffsanlass
Anonyme oder namentliche Anzeigen sind eine der häufigsten Ursachen für die Einleitung von Steuerfahndungsverfahren.
Diese können von:
-
ehemaligen Ehepartnern,
-
verärgerten Mitarbeitern,
-
entlassenen Buchhaltern oder
-
unzufriedenen Geschäftspartnern stammen.
Selbst anonymen Anzeigen wird nachgegangen, wenn sie plausibel erscheinen und Belege beigefügt sind. Auch namentliche Anzeigen, die von Insidern stammen, werden ernst genommen.
Gerüchte:
Es gibt Spekulationen, dass Betriebsprüfer selbst anonyme Anzeigen verfassen könnten, wenn sie im Rahmen einer Prüfung nichts Belastendes finden. Ob diese Gerüchte wahr sind, bleibt unklar – plausible Formulierungen und Insiderkenntnisse in einigen Anzeigen werfen jedoch Fragen auf.
Kontrollmaterial aus anderen Prüfungen
Die Steuerfahndung erhält häufig Hinweise aus anderen Betriebsprüfungen oder Finanzämtern. Wenn bei einer Prüfung verdächtige Sachverhalte entdeckt werden, kann dies zur Einbindung der Steuerfahndung führen.
Beispiele:
Betriebsprüfer melden verdächtige Unterlagen oder Zahlungen.
Kontrollmaterial deutet auf Unregelmäßigkeiten in anderen Betrieben hin.
In diesen Fällen wird die Steuerfahndung aktiv, wenn eine Durchsuchung oder Beschlagnahmung notwendig erscheint, um den Sachverhalt vollständig zu klären.
Wie reagiert die Steuerfahndung?
Die Steuerfahndung kann auf verschiedene Weise tätig werden:
Vorabprüfungen: Betriebsprüfer oder Sonderprüfungen prüfen zunächst, ob ein Anfangsverdacht besteht.
Direkte Maßnahmen:
Bei starkem Verdacht führt die Steuerfahndung Durchsuchungen und Beschlagnahmungen durch.
Manchmal unterbricht die Betriebsprüfung ihre Arbeit und übergibt den Fall direkt an die Steuerfahndung, wenn sich der Verdacht erhärtet.
Typische Aufgriffsanlässe der Steuerfahndung
Die Steuerfahndung reagiert auf verschiedene Hinweise, die auf steuerliche Unregelmäßigkeiten hindeuten. Diese sogenannten Aufgriffsanlässe können durch technische Prüfungen, branchenspezifische Auffälligkeiten oder direkte Hinweise ausgelöst werden.
Selbstanzeigen und Korrekturen von Steuererklärungen
Eine unerwartete Selbstanzeige oder häufige Korrekturen, insbesondere bei der Lohnsteuer oder der Umsatzsteuer, können das Interesse der Steuerfahndung wecken. Diese Signale deuten darauf hin, dass die Buchhaltung des Steuerpflichtigen möglicherweise unvollständig oder fehlerhaft ist.
Branchenspezifische Auffälligkeiten und kriminalistische Erfahrung
Bestimmte Branchen stehen aufgrund typischer Steuerhinterziehungsmuster unter besonderer Beobachtung. Dazu gehören beispielsweise:
-
Apotheken
-
Friseure
-
China-Restaurants
-
Schrotthändler
Intern kommunizierte Verdachtsmomente oder Musterfälle, etwa in den Fahndungsnachrichten der Finanzbehörden, führen oft zu einem erhöhten Kontrollinteresse. In diesen Fällen erfolgt häufig zunächst eine Kassennachschau, Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Betriebsprüfung, bevor die Steuerfahndung eingeschaltet wird.
Abweichungen in den Steuererklärungen
Erhebliche Änderungen oder Ungereimtheiten in den Steuererklärungen im Vergleich zum Vorjahr sind ein weiterer häufiger Auslöser.
Beispiele:
-
Erhöhte Fremdleistungskosten, die auf Scheinrechnungen hindeuten könnten.
-
Starker Rückgang des Gewinns, ohne entsprechende Erklärung.
-
Plötzliche Kapitaleinkünfte, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist.
Fremdanzeigen – Namentlich oder anonym
Ein Großteil der Steuerfahndungsverfahren beginnt durch Anzeigen von Dritten.
Typische Informanten sind:
-
Verlassene Ehepartner oder Partnerinnen.
-
Ehemalige Mitarbeiter oder Buchhalter.
-
Geschäftspartner oder Konkurrenten.
Hinweis: Auch anonyme Anzeigen werden ernst genommen, insbesondere wenn sie plausible Details oder Belege enthalten.
Eigene Erkenntnisse der Steuerfahndung
Manchmal liefern Fahnder selbst die entscheidenden Hinweise. Ein Beispiel:
Während einer „privaten“ Weihnachtsfeier in einem Restaurant bemerkten Fahnder, dass keine Rechnung ausgestellt wurde. Dies führte zunächst zu einer Kassennachschau und schließlich zu einer Betriebsdurchsuchung.
Wie reagiert die Steuerfahndung?
Vorprüfung: In der Regel erfolgen zuerst Prüfungen durch die Betriebsprüfung oder Kassennachschau.
Durchsuchung und Beschlagnahme: Wenn sich der Verdacht erhärtet, kommt es zu Durchsuchungen.
Rückgabe an Betriebsprüfung: Oft wird die Steuerfahndung nur zur Sicherung von Unterlagen herangezogen, die anschließend von der Betriebsprüfung ausgewertet werden.
Ihr Ansprechpartner in Mannheim – Jetzt handeln!
Ein Aufgriffsanlass ist der Beginn eines Verfahrens, das präzises rechtliches Vorgehen erfordert. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung – gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Rechte zu schützen und das Verfahren effektiv zu gestalten.
Ihr Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim.
Die Steuerfahndung – Doppelfunktion und Herausforderungen
Die Doppelfunktion der Steuerfahndung
Die Steuerfahndung ist eine Behörde mit doppelfunktionaler Tätigkeit.
Sie agiert:
-
Als Teil der Steueraufsicht: Hierbei klärt sie Besteuerungsgrundlagen auf und handelt als reine Finanzbehörde.
-
Als Ermittlungsbehörde im Steuerstrafrecht: In diesem Rahmen tritt die Steuerfahndung als Justizbehörde auf, agiert unter der Weisung der Staatsanwaltschaft und ihre Beamten sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.
Trotz der Unterschiede zwischen Besteuerungsverfahren und Strafverfahren hat der Bundesfinanzhof (BFH) diese Doppelfunktion für verfassungsrechtlich zulässig erklärt (BFH BStBl 2000, 643; BFH/NV 2006, 1).
Rechte und Pflichten der Beteiligten
Im Besteuerungsverfahren:
Die Rechte und Pflichten der Finanzbehörde und der Steuerpflichtigen richten sich nach den steuerrechtlichen Regelungen.
Mitwirkungspflichten: Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, umfassend mitzuwirken und Unterlagen vorzulegen.
Im Steuerstrafverfahren:
Die Rechte und Pflichten basieren auf den strafprozessualen Regeln.
Schweigerecht:
Der Beschuldigte hat das Recht, zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten.
Konflikte zwischen Besteuerungs- und Strafverfahren
Ein zentraler Konfliktpunkt ist die unterschiedliche Behandlung des Schweigens:
-
Im Besteuerungsverfahren: Schweigen kann als Verletzung der Mitwirkungspflichten gewertet werden und berechtigt die Finanzbehörde zur Schätzung (§ 162 AO). Zudem darf die Schätzung in diesen Fällen grober ausfallen.
-
Im Steuerstrafverfahren: Das Schweigen ist ein verbrieftes Recht des Beschuldigten und darf nicht negativ ausgelegt werden.
Die Steuerpflichtigen stehen hier oft vor einem Dilemma: Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren könnten zur Selbstbelastung im Strafverfahren führen.
Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung nach § 208 AO
Die gesetzliche Grundlage für die Steuerfahndung bildet § 208 AO, der ihre Zuständigkeiten regelt:
-
Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen: Aufdeckung von steuerlich relevanten Sachverhalten.
-
Ermittlung bei Verdacht auf Steuerstraftaten: Durchführung von Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Vernehmungen.
Die Steuerfahndung hat weitreichende Befugnisse, die sowohl steuerliche als auch strafrechtliche Ermittlungen betreffen.
Schutz vor groben Schätzungen und Doppelbelastung
Die richtige Strategie bei einer Steuerfahndung hängt von den individuellen Umständen ab.
Wichtig ist:
Abwägung zwischen Mitwirkung und Schweigen: In enger Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht wird geprüft, welche Vorgehensweise im Einzelfall sinnvoll ist.
Vermeidung von groben Schätzungen: Durch eine klare und gezielte Mitwirkung können die Anforderungen an die Schätzung der Finanzbehörde erhöht werden.
Die Steuerfahndung und ihre Besonderheiten: Rechte, Aufgaben und Vorgehen
Die doppelte Rolle der Steuerfahndung
Die Steuerfahndung übernimmt eine doppelfunktionale Aufgabe:
Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen – als Teil der Steueraufsicht.
Ermittlung steuerstrafrechtlicher Sachverhalte – in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Während sie im ersten Fall als Finanzbehörde agiert, übernimmt sie im zweiten Fall die Rolle einer Ermittlungsbehörde und unterliegt den Weisungen der Staatsanwaltschaft.
Rechte und Herausforderungen für Betroffene
Ein zentrales Problem ist die unterschiedliche Rechtsstellung von Steuerpflichtigen:
-
Im Besteuerungsverfahren: Es bestehen umfassende Mitwirkungspflichten. Ein Schweigen kann hier zu Schätzungen führen, die oft zu finanziellen Nachteilen führen (§ 162 AO).
-
Im Steuerstrafverfahren: Der Beschuldigte hat ein Schweigerecht und darf sich nicht selbst belasten – ein Recht, das im Steuerstrafrecht durch die parallelen Mitwirkungspflichten erheblich beeinträchtigt wird.
Diese Doppelrolle führt oft zu Konflikten, da das Schweigen im Steuerstrafverfahren genutzt werden kann, um im Besteuerungsverfahren Nachteile durch Schätzungen zu verursachen.
Aufgaben der Steuerfahndung nach § 208 AO
Die Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung umfassen:
-
Erforschung von Steuerstraftaten.
-
Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.
-
Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.
Diese Befugnisse erlauben der Steuerfahndung auch Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und Vernehmungen.
Der „Flankenschützer“: Vorbote der Steuerfahndung
Ein „Flankenschützer“ ist ein Sonderprüfer, der unklare Sachverhalte aufklärt. Seine Rolle ähnelt der eines Steuerfahnders, jedoch mit Fokus auf verdachtsunabhängige Prüfungen.
Hinweis: Er kann anonymen Anzeigen, Auffälligkeiten in Steuererklärungen oder anderen Beobachtungen nachgehen. Rechte: Sie können unberechtigten Personen den Zutritt verwehren und sollten sich stets die Ausweise zeigen lassen.
Aufgriffsanlässe der Steuerfahndung
Die Steuerfahndung wird aktiv bei:
-
Auffälligkeiten in elektronischen Steuererklärungen (Fehlerhinweislisten).
-
Fremdanzeigen (anonyme oder namentliche Hinweise).
-
Abweichungen bei branchentypischen Kennzahlen (z. B. hohe Fremdleistungen, sinkende Gewinne).
-
Branchenspezifischen Verdachtsmomenten (z. B. Kassensysteme in Restaurants).
-
Erkenntnissen aus Vorprüfungen (Betriebsprüfungen, Sonderprüfungen).
Verhalten bei einer Steuerfahndung
Ihre Rechte:
Sie müssen keine Aussagen machen, die Sie belasten könnten. Die Fahnder müssen sich ausweisen. Sie haben das Recht, unberechtigte Personen von Ihren Geschäftsräumen fernzuhalten.
Empfohlene Maßnahmen:
-
Ruhe bewahren: Vermeiden Sie unüberlegte Aussagen.
-
Fachanwalt einschalten: Eine rechtliche Vertretung schützt vor voreiligen Entscheidungen und sorgt für die Wahrung Ihrer Rechte.
-
Dokumentation: Notieren Sie Details der Maßnahme (Namen, Ablauf, Fragen der Fahnder).