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Justitia Göttin

Steuerstreit

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Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.

Steueranwalt

Ein Steuerbescheid, der auf falschen Annahmen basiert, muss nicht das letzte Wort sein. Ich setze mich mit Entschlossenheit für Ihr Recht ein – vom Einspruch bis zur Klage vor dem Finanzgericht. Ihr Erfolg ist mein Ziel.

Engagierte Vertretung

Effektive Klagebegründung:

Einspruch

Klage

Termin vereinbaren - Jetzt Kontakt aufnehmen

Entscheidungen der Finanzämter müssen nicht einfach hingenommen werden. Steuerbescheide sind Verwaltungsakte, gegen die der Rechtsweg offensteht. Außergerichtlich erfolgt dies durch einen Einspruch gegen den Steuerbescheid. Sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, kann in einem Verfahren vor dem Finanzgericht die Entscheidung des Finanzamts überprüft und – falls notwendig – auch der Bundesfinanzhof angerufen werden.

Aufgrund der Komplexität und häufigen Änderungen im Steuerrecht herrscht auch bei Finanzämtern nicht selten Unsicherheit über die richtige Anwendung steuerlicher Vorschriften. Rechtsmittel gegen Steuerbescheide mit fundierter Argumentation haben daher oft Erfolg – sei es vollständig oder zumindest teilweise. 

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid

 

  • Frist und Form: Der Einspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids eingelegt werden.

 

  • Prüfungspflicht des Finanzamts: Nach Eingang des Einspruchs ist das Finanzamt verpflichtet, den Steuerbescheid auf Fehler zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen.

 

  • Aussetzung der Vollziehung: In vielen Fällen kann die Zahlung der festgesetzten Steuerbeträge bis zur Klärung des Einspruchs aufgeschoben werden.

Ihr Anwalt in Mannheim – Kompetent im Konflikt mit den Finanzbehörden


Als erfahrener Anwalt im Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim stehe ich Ihnen bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide und allen weiteren Konflikten mit dem Finanzamt zur Seite. Gemeinsam analysieren wir Ihren Fall, entwickeln eine individuelle Strategie und setzen Ihre Rechte durch.

Ihr Anwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht in Mannheim

Klageverfahren vor den Finanzgerichten

Aussetzung der Vollziehung zur Vermeidung finanzieller Belastungen

Prüfung und Begründung von Einsprüchen

Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und fachliche Kompetenz, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung – ich stehe Ihnen zuverlässig zur Seite.

Unsere Leistungen rund um den Steuerbescheid

  • Optimierung von Steuererklärungen: Präzise Vorbereitung und Abgabe von Steuererklärungen, um Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden.

 

  • Einspruch gegen Steuerbescheide: Erstellung, Begründung und Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Finanzamt.

 

  • Klagen vor Finanzgerichten: Falls der Einspruch erfolglos bleibt, begleiten wir Sie entschlossen vor das Finanzgericht.

 

  • Vertretung im Steuerstrafrecht: Unterstützung bei Konflikten mit den Finanzbehörden, insbesondere bei Verdacht auf Steuerhinterziehung.
     

Ihr Ansprechpartner in Mannheim – Jetzt Kontakt aufnehmen


Als Anwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht in Mannheim vertrete ich Unternehmen und Privatpersonen bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide und allen steuerrechtlichen Auseinandersetzungen. Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail um eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren.​

FAQs – Häufige Fragen zum Einspruch gegen den Steuerbescheid

 

Wie lange habe ich Zeit, Einspruch einzulegen?

  • Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids schriftlich eingelegt werden.

 

Kann ich die Steuerzahlung während des Einspruchs aufschieben?

  • Ja, in der Regel kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden, um die Zahlung bis zur Klärung aufzuschieben.


Wann lohnt sich der Einspruch gegen einen Steuerbescheid?

  • Bei offensichtlichen Fehlern, unklaren Rechtsfragen oder unzulässigen Schätzungen ist ein Einspruch sinnvoll.

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid

Entscheidungen des Finanzamts können durch einen Einspruch angefochten werden. Dies gilt nicht nur für Steuerbescheide, sondern auch für Grundlagenbescheide, wie beispielsweise den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft. Ein Einspruch ist auch möglich, wenn das Finanzamt einen Sachverhalt nicht zügig bearbeitet und der Steuerpflichtige dadurch benachteiligt wird.
 

  • Finanzamt muss den Steuerbescheid prüfen


Das Einspruchsverfahren hat den Vorteil, dass das Finanzamt den Steuerbescheid umfassend prüfen muss, ohne hierfür Gebühren zu erheben. Zuständig ist in der Regel das Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat.

Wichtig zu wissen:

Das Finanzamt kann den Bescheid auch zuungunsten des Einspruchsführers ändern. Eine solche Verböserung (Verschlechterung) ist jedoch nur möglich, wenn der Steuerpflichtige zuvor schriftlich darauf hingewiesen wurde.

 

  • Erfolgreicher Einspruch: Das Finanzamt erlässt einen Abhilfebescheid, der den ursprünglichen Bescheid korrigiert.
     

  • Fehlende Korrektur: Wenn das Finanzamt keine Änderungen vornimmt, wird eine Einspruchsentscheidung erlassen. Gegen diese Entscheidung ist dann nur noch eine Klage vor dem Finanzgericht möglich.
     

Schriftlich innerhalb eines Monats – Fristen wahren

 

Einsprüche gegen Steuerbescheide müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich eingelegt werden – vorausgesetzt, die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid ist korrekt.

Um die Einspruchsfrist zu wahren, empfiehlt es sich in manchen Fällen, zunächst einen formlosen Einspruch ohne Begründung einzulegen und die Argumentation später nachzureichen. Ist die Frist bereits abgelaufen, können unter bestimmten Umständen dennoch Möglichkeiten bestehen, den fehlerhaften Bescheid zu korrigieren. Dies prüfen wir individuell nach den Vorschriften der Abgabenordnung.

Formelle Anforderungen:

  • Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und den Einspruchsführer klar erkennen lassen.

  • Die Begründung sollte einem erfahrenen Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim überlassen werden.

 

Besondere Expertise bieten wir bei Einspruchsverfahren, die Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide sowie Grunderwerbsteuerbescheide betreffen, insbesondere wenn Steuerbefreiungen unberücksichtigt geblieben sind oder Berechnungsfehler vorliegen.

Die Aussetzung der Vollziehung – Zahlungsaufschub bei Einspruch


Weder der Einspruch noch eine Klage haben im Steuerrecht eine aufschiebende Wirkung. Die mit dem Steuerbescheid verbundene Zahlungsaufforderung bleibt zunächst bestehen. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) kann jedoch die Zahlungspflicht bis zur Klärung des Falls aussetzen.

Wichtige Hinweise zur Aussetzung der Vollziehung:

  • In Eilsachen sollte der Antrag sofort und ausführlich begründet werden.

  • Bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids wird das Finanzamt dem Aussetzungsantrag häufig stattgeben.

  • Achtung: Wenn der Bescheid nicht korrigiert wird, können Aussetzungszinsen von 0,5 % pro Monat anfallen.

 

Unsere Kanzlei für Steuerrecht in Mannheim prüft im Einzelfall, ob ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Zusammenspiel mit dem Einspruchsverfahren sinnvoll ist, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

 

Klage gegen den Steuerbescheid des Finanzamts

Vertretung durch Ihren Anwalt im Steuerrecht & Steuerstrafrecht in Mannheim

Wenn das Finanzamt im Einspruchsverfahren Ihrem Einspruch nicht folgt und eine Einspruchsentscheidung erlässt, bleibt Ihnen nur noch der gerichtliche Weg. In einem Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) kann die Entscheidung des Finanzamts überprüft werden. Sollte auch das Finanzgericht nicht zu Ihren Gunsten entscheiden, besteht die Möglichkeit, Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) einzulegen.

Das Finanzgerichtsverfahren unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von zivilrechtlichen Verfahren. Finanzgerichte sind Fachgerichte, die in Senate unterteilt sind und von den Bundesländern getragen werden. Jedes Bundesland hat mindestens ein Finanzgericht, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg. Als Anwalt im Steuerrecht in Mannheim vertrete ich Sie kompetent in allen Phasen des Finanzgerichtsprozesses – von der Klageeinreichung bis zur Revision vor dem BFH.

Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Finanzgericht

Für eine erfolgreiche Klage vor dem Finanzgericht müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Zulässigkeit der Klage:

  • Einhaltung der Formvorschriften (Kläger, Beklagter und Klagegegenstand müssen benannt werden).

  • Schriftliche Klageeinreichung, ggf. per Fax oder mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 52a Abs. 3 FGO).

  • Fristgerechte Einreichung innerhalb eines Monats nach der Einspruchsentscheidung.

 

Begründetheit der Klage:

 

  • Das Klageziel muss klar formuliert werden (z. B. Änderung oder Aufhebung des Steuerbescheids).

  • Die Argumentation und rechtliche Grundlage der Klage sollten von einem erfahrenen Anwalt für Steuerrecht sorgfältig ausgearbeitet werden.

Häufige Fragen zur Klage gegen den Steuerbescheid

Neben der häufigsten Anfechtungsklage gibt es im Steuerrecht weitere Klagearten:

  • Verpflichtungsklage: Diese zielt darauf ab, dass das Finanzamt einen begünstigenden Bescheid erlässt, den es zuvor verweigert hat.

 

  • Untätigkeitsklage: Wenn das Finanzamt über einen Einspruch über längere Zeit nicht entscheidet, kann eine Untätigkeitsklage eingereicht werden.

 

  • Sprungklage: Mit Zustimmung des Finanzamts kann auf das Einspruchsverfahren verzichtet und direkt Klage erhoben werden.

 

  • Feststellungsklage: Diese dient dazu, einen Verwaltungsakt (z. B. Steuerbescheid) für nichtig erklären zu lassen.


Ob eine dieser Klageformen in Ihrem Fall sinnvoll ist, prüfe ich als Ihr Anwalt im Steuerrecht in Mannheim sorgfältig.

Wie lange dauert ein Klageverfahren vor dem Finanzgericht?


Die Dauer variiert je nach Gericht und Komplexität des Falls. In der Regel sollten Sie mit mehreren Monaten bis zu einem Jahr rechnen.

Was kostet eine Klage vor dem Finanzgericht?


Die Kosten hängen vom Streitwert ab. Zusätzlich fallen Anwaltskosten an, die ich Ihnen im Rahmen einer persönlichen Beratung transparent erläutere.

Wann lohnt sich eine Klage?


Eine Klage ist sinnvoll, wenn der Steuerbescheid auf offensichtlich falschen Annahmen beruht oder wenn wichtige Argumente im Einspruchsverfahren nicht berücksichtigt wurden.

Klagebegründung – Fundament für den Erfolg

Eine erfolgreiche Klage lebt von einer detaillierten Ermittlung und Darstellung des Sachverhalts. Dies bildet die Grundlage, auf der das Finanzgericht den Fall rechtlich und sachlich beurteilen kann.

Ihr Beitrag als Mandant:


Damit ich als Ihr Anwalt im Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim Ihre Klage bestmöglich begründen kann, ist es entscheidend, dass Sie alle relevanten Informationen und Dokumente bereitstellen. Nur so können wir den Sachverhalt umfassend darstellen und mit schlüssigen rechtlichen Argumenten untermauern.

Tatsachen und Rechtsfragen:

  • Sämtliche Tatsachen, die für die Klage entscheidend sind, müssen vor dem Finanzgericht vollständig vorgetragen werden.

  • Der Bundesfinanzhof (BFH) behandelt ausschließlich Rechtsfragen, nicht jedoch den Sachverhalt. Daher ist es wichtig, bereits vor dem Finanzgericht alle relevanten Fakten einzubringen.

 

Ablauf der Klagebegründung:

 

  • Wenn die Klage zunächst ohne Begründung eingereicht wurde, setzt das Finanzgericht in der Regel eine Frist von 4–6 Wochen zur Nachreichung der Klagebegründung.

  • Anschließend erhält das Finanzamt die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von etwa einem Monat auf die Klage zu erwidern.

 

In der Regel können weitere Schriftsätze ausgetauscht werden, wobei der Informationsgehalt späterer Schriftsätze oft gering ausfällt.


Wichtig:


Das Finanzgericht gewährt meist großzügige Fristverlängerungen. Vorsicht ist jedoch bei sogenannten Ausschlussfristen geboten. Wird z. B. das Klagebegehren nicht innerhalb einer gesetzten Ausschlussfrist benannt, wird die Klage als unzulässig abgewiesen.

Wie lange dauert eine Klage vor dem Finanzgericht?


Die Dauer eines Klageverfahrens vor dem Finanzgericht ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Verfahrensumfang: Komplexität und Umfang der Streitpunkte.

  • Auslastung des Gerichts: Überlastete Gerichte können die Dauer verlängern.

  • Notwendige Beweisaufnahmen: Diese können die Verfahrensdauer erheblich beeinflussen.

 

Regelmäßige Dauer:

 

  • Mindestens 10 Monate, durchschnittlich jedoch 18–24 Monate.

  • Bei Verfahren, die länger als zwei Jahre andauern, können Zweifel an der Verfahrensdauer und deren Angemessenheit aufkommen.

 

Tipp:
 

Oft lässt sich eine Verständigung mit dem Finanzamt durch den Wechsel des Bearbeiters oder die fortgeschrittene Verfahrensdauer erleichtern.

Sonderfälle:

Wenn aus Liquiditätsgründen eine zeitnahe Entscheidung erforderlich ist, kann es sinnvoll sein, den direkten Kontakt mit dem Berichterstatter beim Finanzgericht zu suchen. Als erfahrener Anwalt für Steuerrecht in Mannheim übernehme ich diese Gespräche für Sie, um eine pragmatische Lösung zu finden.

 

Ihr Steueranwalt in Mannheim – Klagebegründung und Prozessbegleitung
 

Als Ihr Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim sorge ich dafür, dass Ihre Klage optimal vorbereitet und begründet wird:

  • Sachverhaltsaufklärung: Präzise Analyse und Ermittlung aller relevanten Tatsachen.

  • Strategische Klagebegründung: Fundierte Argumentation auf Basis aktueller Rechtsprechung.

  • Engagierte Vertretung: Zielgerichtete Kommunikation mit dem Finanzgericht und dem Finanzamt.

 

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine unverbindliche Beratung. Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall.

Klage vor dem Bundesfinanzhof

Rechtsfehler in letzter Instanz korrigieren

Sollten Sie vor dem Finanzgericht unterliegen, bleibt als letzte Instanz die Möglichkeit, Rechtsfehler im Urteil durch eine Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) geltend zu machen. Es gibt zwei Wege, eine Revision zu erreichen:

 

Zulassung der Revision durch das Finanzgericht

  • Das Finanzgericht kann die Revision zulassen, wenn es der Ansicht ist, dass die Streitfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist (§ 115 Abs. 1 FGO).

  • Dies geschieht jedoch selten und nur in besonders bedeutsamen Fällen.

Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof

In den meisten Fällen wird die Revision nicht zugelassen. Dann bleibt der Weg, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH einzulegen (§ 116 FGO).

Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BFH


Die Nichtzulassungsbeschwerde ist der notwendige Zwischenschritt, wenn die Revision nicht bereits vom Finanzgericht zugelassen wurde. Die Anforderungen sind hoch, und eine Beschwerde ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich.

Zulassungsgründe (§§ 116, 115 Abs. 2 FGO):

  • Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.

  • Fortbildung des Rechts oder Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung.

  • Verfahrensmangel, der die Entscheidung beeinflusst haben könnte.

 

Besonderheiten:

 

  • Es muss eine klärungsbedürftige Rechtsfrage formuliert werden, die für den konkreten Rechtsstreit entscheidungserheblich ist und auch für den BFH von Bedeutung sein kann.

  • Die Beschwerde darf keine ausführlichen rechtlichen Argumente enthalten, warum die angegriffene Entscheidung den Kläger in seinen Rechten verletzt. Dies ist dem Revisionsverfahren vorbehalten.

 

Fristen:

 

  • Einreichung: Innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils des Finanzgerichts.

  • Begründung: Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung.

 

Erfolgsaussichten:
Die Erfolgsaussichten sind gering. Nur etwa 17 % der Nichtzulassungsbeschwerden führten 2019 zur Zulassung der Revision. Umso wichtiger ist eine präzise und sorgfältige Formulierung der Beschwerde durch einen erfahrenen Anwalt im Steuerrecht.

 

Als Ihr Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim unterstütze ich Sie bei der Erstellung fundierter Nichtzulassungsbeschwerden und begleite Sie kompetent in allen Verfahrensschritten.

Revisionsverfahren vor dem BFH


Wird die Revision zugelassen, sei es durch das Finanzgericht oder durch eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde, beginnt das eigentliche Revisionsverfahren.

Besonderheiten des Revisionsverfahrens:

  • Beschränkung auf Rechtsfragen: Es werden ausschließlich rechtliche Fragen geprüft. Tatsachen können nicht ergänzt oder überprüft werden – diese sind im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Finanzgericht abschließend festgelegt.

  • Revisionsbegründung: Eine sorgfältige Begründung, die sich ausschließlich auf die rechtlichen Aspekte konzentriert, ist erforderlich.

 

Erfolgsaussichten:
 

Die Erfolgsaussichten im Revisionsverfahren sind deutlich höher als bei der Nichtzulassungsbeschwerde. Etwa 40 % der Revisionen zugunsten der Steuerpflichtigen waren 2019 erfolgreich.

Bedeutung der BFH-Urteile:


Urteile des BFH haben eine Signalwirkung für andere Finanzbehörden. Werden sie im Bundessteuerblatt veröffentlicht, besitzen sie eine allgemeine Geltung für vergleichbare Sachverhalte.

Weitere Rechtsmittel:


Nach einer Entscheidung des BFH besteht nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit, das Urteil anzufechten, z. B.:

  • Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht bei Grundrechtsverstößen.

  • Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bei Verstößen gegen europäisches Recht.

Ihr Anwalt für Steuerrecht in Mannheim – Kompetente Vertretung vor dem BFH


Ich begleite Sie durch alle Instanzen des Steuerrechts:

  • Nichtzulassungsbeschwerden: Präzise Formulierung und Einhaltung aller Formalien.

  • Revisionsverfahren: Fundierte rechtliche Argumentation vor dem BFH.

  • Vertretung vor dem Finanzgericht: Bereits im ersten Verfahren lege ich die Grundlage für ein mögliches Revisionsverfahren.

 

Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung. Als erfahrener Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mannheim unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte auch in letzter Instanz durchzusetzen.

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